Archive for September, 2010

Tino Media Erich Mayr – Tight Teens 6

Donnerstag, September 30th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vor, mit welcher  für die Firma Tino Media, Inh.: Erich Mayr, der Film “Tight Teens 6” abgemahnt wird.

Gefordert wird neben der üblichen Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Zahlung in Höhe von 715,00 Euro.

Sind auch Sie Betroffener eines solchen Abmahnschreibens übereilen Sie nichts, sondern lassen Sie sich unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu möglichen Reaktionen geben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Highlights – Best of Sperma-Party

Donnerstag, September 30th, 2010

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH mahnt derzeit über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film “Highlights – Best of Sperma-Party″ ab.

Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Wann bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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DigiProtect – Anal Milfs

Mittwoch, September 29th, 2010

Der Film “Anal Milfs” wird ebenfalls von der DigiProtect GmbH über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte abgemahnt. Wiederum werden 650 Euro zur Abgeltung von Kosten- bzw. Schadensersatzansprüche und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, erfüllen Sie keinesfalls voreilig die darin verlangten Forderungen. Behalten Sie in jedem Fall die gesetzten Fristen im Auge und holen Sie rechtzeitig vor Ablauf einer der Fristen Rechtsrat ein. Oft ist die beigefügte Unterlassungserklärung derart ungünstig für den Betroffenen abgefasst, dass dringend anzuraten ist, diese rechtlich prüfen und modifizieren zu lassen. Bedenken Sie – eine Unterlassungserklärung stellt nach deren Abgabe einen schuldrechtlichen Vertrag dar, welcher 30 Jahre lang Gültigkeit hat.

Gern beraten wir Sie zu den Risiken und Möglichkeiten, mit so einer Abmahnung umzugehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: Luedecke@recht-freundlich.de

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DigiProtect – Anal Overdose

Mittwoch, September 29th, 2010

Die DigiProtect lässt über die U + C Rechtsanwälte den Film “Anal Overdose” abmahnen.

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DigiProtect – Asstounding 2

Mittwoch, September 29th, 2010

Weiter geht es mit den Pornofilmen welche über die U + C Rechtsanwälte abgemahnt werden. Diesmal handelt es sich um den Film “Asstounding 2“. Auch die Rechteinhaberin ist keine Unbekannte – es handelt sich wieder einmal um die DigiProtect GmbH.

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Triple X Entertainment Ltd. – Melanie – Dreilochstute aus Berlin

Mittwoch, September 29th, 2010

Für die Triple X Entertainment Limited mahnt Rechtsanwalt Marquord derzeit den Film “Melanie – Dreilochstute aus Berlin” ab. Auch in diesen Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wie ebenfalls eine Zahlung, wobei die Zahlungsansprüche mit einer Pauschale in Höhe von 750,- Euro abgegolten sein sollen.

Wir raten davon ab, die seitens der Abmahner beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und sich damit auch ggf. direkt zur Zahlung zumindest des “Vergleichsbetrages” zu verpflichten.

Informieren Sie sich zuvor eingehend über mögliche Reaktionen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: Luedecke@recht-freundlich.de

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Maniax-Media GbR – Brünett und gut im Bett

Dienstag, September 28th, 2010

Rechtsanwalt Lihl mahnt für die Firma Maniax-Media GbR den Pornofilm “Brünett und gut Bett” ab. Verlangt wird wie immer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer pauschalen Kostenforderung, mit welcher die Kosten der Abmahnung und ein gewisser Schadensersatzbetrag für die angebliche Urheberrechtsverletzung, abgegolten werden sollen.

Wir raten davon ab, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, ohne sich vorher eingehend über die möglichen Chancen und Risiken einer Reaktion informiert zu haben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: luedeckeg@recht-freundlich.de

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DigiProtect GmbH – Pornstar Superheroes

Dienstag, September 28th, 2010

Die U + C Rechtsanwälte mahnen nunmehr auch den Film “Pornstar Superheroes” für die DigiProtect GmbH ab. Mit der Abmahnung wird die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 650,00 Euro gefordert sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

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Belirex Berliner Lizenzrechte – Big Pack – Gang-Bang-Girls 2

Montag, September 27th, 2010

Die Belirex Berliner Lizenzrechte GmbH mahnt den Pornofilm “Big Pack – Gang-Bang-Girls 2″ ab. Die Abmahnungen verschickt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller.

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LFP Video Group – Asian Party Sluts 2

Montag, September 27th, 2010

Die LFP Video Group mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller den Film “Asian Party Sluts 2” ab.

Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie die der Abmahnung beigefügte vorgefertigte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige rechtliche Prüfung. Die vorgefertigten Unterlassungserklärungen sind in der überwiegenden Zahl der Fälle für Sie äußerst ungünstig formuliert und sollten daher durch Fachleute modifiziert werden. Lassen Sie sich daher anwaltlich beraten, bevor Sie sich dem Rechteinhaber möglicherweise zu weitgehend unterwerfen!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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