Archive for Juni, 2011

media & more GmbH & Co. KG – Don`t Tell My Wife I Assfucked The Babysitter

Mittwoch, Juni 8th, 2011

Die media & more GmbH & Co. KG verschickt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      media & more GmbH & Co. KG

Abmahnende Kanzlei:           Negele Zimmel Greuter Beller

Abgemahntes Werk:              „Don`t Tell My Wife I Assfucked The Babysitter

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Paul Elcombe – Totally Sick Porn #2

Mittwoch, Juni 8th, 2011

Herr Paul Elcombe mahnt über die Rechtsanwaltskanzlei Lutz Schröder den Film “Totally Sick Porn #2” ab.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen, lassen sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Was bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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Kevin McLeod – Big Tits Fucks Harder #1

Dienstag, Juni 7th, 2011

- Kanzlei Schroeder – Kevin McLeod – „Big Tits Fucks Harder #1“

 

Herr Kevin McLeod verschickt über die Kanzlei Lutz Schroeder Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 750,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                      Kevin McLeod

Abmahnende Kanzlei:            Kanzlei Lutz Schroeder

Abgemahntes Werk:              „Big Tits Fucks Harder #1“

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DigiProtect GmbH – Cuties 2

Montag, Juni 6th, 2011

U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH – DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH- „Cuties 2“ –Film

Die DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH verschickt über die Kanzlei U + C Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 650,00 Euro gezahlt werden.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH

Abmahnende Kanzlei:            U + C Rechtsanwälte Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abgemahntes Werk:              Cuties 2 – Film

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DBM Videovertrieb GmbH – Die kleine versaute Schwester

Mittwoch, Juni 1st, 2011

- Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft – DBM Videovertrieb GmbH„Die kleine versaute Schwester“

 

Die Firma DBM Videovertrieb GmbH mahnt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft ab. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 810,00 Euro gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

 

Rechteinhaber:                       DBM Videovertrieb GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Negele Zimmel Greuter Beller Partnerschaftsgesellschaft

Abgemahntes Werk:              „Die kleine versaute Schwester“

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Purzel-Video GmbH – Besoffen durchgevögelt 4

Mittwoch, Juni 1st, 2011

Marko Schiek Rechtsanwalt– Purzel-Video GmbH- „Besoffen durchgevögelt 4“

Die Purzel-Video GmbH mahnt über die Kanzlei Schiek ab. In den Abmahnungen der Kanzlei Schiek wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1.267,60  EUR gefordert.

 

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Purzel-Video GmbH

Abmahnende Kanzlei:                       Marko Schiek Rechtsanwalt

Abgemahntes Werk:              Besoffen durchgevögelt 4

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