Abmahnung GMV Media durch C-S-R Rechtsanwaltskanzlei

Die GMV Media GmbH & Co. KG mahnt über die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen Pornofilme ab. Dabei wird wie so häufig versucht, den Sachverhalt möglichst bedrohlich für den jeweils Abgemahnten darzustellen. Zum einen heißt es in der Abmahnung:

„Darüber hinaus wurde das von Ihnen im Internet angebotene Filmmaterial geladen, gesichtet und zu Beweiszwecken gesichert.“

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