Abmahnung Gröger MV GmbH durch C-S-R Rechtsanwaltskanzlei
Die Firma Gröger MV GmbH & Co. KG mahnt über die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen ab. Es geht um Pornofilme. Auf Seite 2 der Abmahnung wird behauptet, dass in „manchen Fällen“ von Seiten der Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke eingeleitet werden. Auch wird auf die strafgesetzliche Regelung zur Verbreitung pornographischer Schriften gemäß § 184 Strafgesetzbuch verwiesen.
Nach unseren Erfahrungen finden nur noch in sehr wenigen Ausnahmefällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren statt. Fast ausnahmslos wird mittlerweile von den Rechteinhabern über § 101 Abs. 9 Urheberrechtsgesetz die hinter der jeweiligen IP-Adresse liegende Anschrift in Erfahrung gebracht.
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