Abmahnung Magmafilm – Fick-Laien gesucht
Die Magmafilm GmbH aus Essen mahnt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg ab. Aktuell geht es u.a. um den Pornofilm „Fick-Laien gesucht“. Gefordert wird die Zahlung von € 1.298,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Nach wie vor verwendet die Kanzlei Schulenberg & Schenk in ihrer Abmahnung zu der Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG folgende Passage:
„Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Kappungsgrenze des § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz hier keine Anwendung findet. Dies ergibt sich schon aus der Notwendigkeit der Antragstellung beim zuständigen Landgericht, bei der sich aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Würdigungen in Fällen wie diesem einige juristische Schwierigkeiten ergeben, so dass hier kein einfach gelagerter Fall vorliegt.“
Diese Ausführungen berücksichtigen nicht die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur WLAN-Haftung. Zwar liegt in dieser Entscheidung bisher nur die Presseerklärung vor. Aus dieser lässt sich aber entnehmen, dass durchaus der Bundesgerichtshof im Bereich der Urheberrechtsverletzungen Anwendungsfälle für den § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz sieht. Dies würde zur erheblichen Reduzierung der Anwaltskosten führen. Das Argument, dass vor Antragstellung ein Verfahren zur Ermittlung des Anschlussinhabers beim Landgericht notwendig war, hat offensichtlich der Bundesgerichtshof als Hinweis nicht genügen lassen.
Tags: Magmafilm GmbH, Schulenberg Schenk
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