Abmahnung PlayVision Media Group AG – Only Blondes

Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg vor. Diese vertritt auch die Firma PlayVision Media Group AG aus Liechtenstein. Abgemahnt wird der Film „Only Blondes“. In der uns vorliegenden Abmahnung soll der Urheberrechtsverstoß im November 2009 begangen worden sein.

Die Ermittlungen zur Recherche der angeblichen Rechtsverletzung hat die Firma Maritim AG aus Zug in der Schweiz durchgeführt.

In der Abmahnung wird ein Betrag in Höhe bei € 1.298,00 gefordert.

Alternativ rechnet die PlayVision Media Group AG durch ihre Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk folgende alternative Schadenspositionen vor:

–       Lizenzgebühren € 2.000,00 bis € 3.000,00

–       Recherchekosten € 300,00

–       Anwaltskosten rd. € 840,00

Diese Schadenspositionen ergeben nach der Berechnung der Abmahner mehr als € 4.000,00. So wird dem Betroffenen vorgerechnet, dass das Angebot in Höhe von € 1.298,00 wahrlich ein großzügiges Entgegenkommen ist.

Wir raten dringend davon ab, ohne anwaltliche Beratung und Prüfung die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen. Diese enthält für zukünftige Verstöße beispielsweise die Androhung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00. Die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, wenn sie denn unterzeichnet ist, gilt 30 Jahre!

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