Archive for the ‘Abmahnschutz’ Category
Reaktion auf modifizierte Unterlassungserklärung durch GMV Media GmbH
Freitag, April 30th, 2010Die GMV Media GmbH & Co. KG mahnt über die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei aus Ettlingen ab. Es geht um Pornofilme.
Auf eine durch den Mandanten selbst abgegebene modifizierte Unterlassungserklärung wird wie folgt reagiert: Es erfolgt ein weiteres Schreiben, in dem die bisher geltend gemachte Forderung wiederholt wird. Es wird noch einmal argumentiert, dass die Sachlage „eindeutig“ ist. Wörtlich heißt es:
„Es wurde eindeutig festgestellt, dass die bereits beschriebene Urheberrechtsverletzung über Ihren Internetanschluss begangen wurde. Ihr Provider hat uns mitgeteilt, dass die maßgebliche IP-Adresse zum Zeitpunkt der Verletzungshandlung zweifelsfrei Ihrem Internetanschluss zugeordnet war.
Wie schon mehrfach in unserem Blog ausgeführt, sehen wir nicht, dass dies alles so „zweifelsfrei“ festgestellt wurde.
Nach wie vor empfehlen wir neben guten Nerven eine anwaltliche Beratung durch spezialisierte Kanzleien, um angemessen auf die Abmahnungen und die Forderungen aus den Abmahnungen zu reagieren.
Filesharing: Was müssen Abmahner beweisen
Mittwoch, April 21st, 2010Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 (Az.: 2-18 O 162/09) zu der Frage Stellung genommen, welche Nachweise im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens ein Rechteinhaber darlegen muss, um seine Rechtsverletzung glaubhaft zu machen.
http://abmahnung-blog.de/urteile/filesharing-was-mussen-abmahner-beweisen
Porno-Virus erpresst Computernutzer
Dienstag, April 20th, 2010Der Computervirus Kenzero erpresst seine Opfer mit intimen Geheimnissen. Wie die BBC berichtet, verbreitet sich der Schädling derzeit über japanische Tauschbörsen. Dort tarnt er sich als PC-Spiel mit pornografischen Inhalten.
http://computer.t-online.de/porno-virus-macht-jagd-auf-kreditkartendaten/id_41335876/index
Darf der Text einer Unterlassungserklärung geändert werden?
Dienstag, November 17th, 2009Abmahnungen sind meist mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden. Diese Unterlassungserklärung soll vom Abgemahnten unterschrieben und innerhalb einer kurzen Frist (meist wenige Tage) zurückgesandt werden. Nicht selten sind in den Unterlassungserklärungen allerdings Passagen enthalten, mit denen der Abgemahnte nicht einverstanden ist. Das kann die Höhe der Vertragsstrafe sein, die Übernahme der Anwaltskosten oder die Höhe der für die Abmahnung berechneten Kosten. Dabei stellt sich die Frage, ob die Unterlassungserklärung abgeändert werden darf oder ob sie durch Änderungen ungültig wird.
Weiterlesen: http://abmahnung-blog.de/abmahnschutz/darf-der-text-einer-unterlassungserklarung-geandert-werden
Landgericht Frankfurt Urteil vom 22.09.2009 Einstweilige Verfügung Filesharing aufgehoben!
Donnerstag, November 12th, 2009Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil vom 22.09.2009 in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH die bereits erlassene einstweilige Verfügung wieder aufgehoben. Es ging um das Lied „Hard To Say I’m Sorry 2k9″ der Künstlergruppe “Aquagen“.
Zunächst hatte das Landgericht Frankfurt im Juli 2009 eine einstweilige Verfügung erlassen. Basis der einstweiligen Verfügung war die im Rahmen eines Auskunftsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln ermittelte IP-Adresse. Die Abgemahnte hatte die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht abgegeben.