Archive for the ‘Informationen’ Category

Streitwerte bei Pornofilm-Abmahnungen

Dienstag, November 30th, 2010

Die Flut der Pornofilm-Abmahnungen nimmt wahrlich kein Ende. Wir verzeichnen einen deutlichen Anstieg von Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen gerade dieses Filmgenre betreffend. Dies mag vor allem auch an der schieren Masse von Pornofilmen liegen, welche den Eindruck erwecken, als würden sie am Fließband produziert. Ob sich bei solchen Filmen daher dieselben Streitwerte rechtfertigen lassen, wie diese von Gerichten auch für herkömmliche Spielfilme, für deren Schaffung wohl teilweise erheblich höhere Produktionskosten anfallen dürften.

Ob daher Streitwerte in Höhe von 25.000 Euro, wie dies in einigen der Pornofilm-Abmahnungen dargestellt wird, tatsächlich auch vor Gericht stand halten, bleibt zumindest fraglich.

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Abmahnung durch die Kanzlei CSR für Purzel-Video GmbH

Montag, September 20th, 2010

Die Kanzlei CSR mahtn derzeit wiederum angebliche Urheberrechtsverstöße ab, die sich auf das Werk “Schlafend gefickt 5″ beziehen soll.

Der Adressat des Schreibens findet neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch noch das Angebot der Erledigung von aus der vorgeworfenen Verletzungshandlung bestehenden Zahlungsansprüchen, sofern der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt.

Interessant ist an der Abmahngnu auch, dass der angeblich verwendete “Client”, also das Computerprogramm, welches der Abgemahnte zum Herunterladen verwednet haben soll, nicht genannt wird. Weiss der abmahnende Rechtenhaber dies ebensowenig, wie die Antwort auf die Frage, woher die Daten des Abgemahnten letztlich stammen?

Informieren Sie sich über die Chancen und Risiken der möglichen Reaktionen!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C ist richtig schnell mit Abmahnungen, u.a. für Puaka

Freitag, September 17th, 2010

Die Bearbeitungszeiten bei der Kanzlei U+C sind inzwschen augenscheinlich sehr kurz. So wurden uns Abmahnungen vorgelegt, die nur eine Woche nach dem angeblichen Verstoß ausgesprochen worden sind.

Beispielhaft ist ein Fall betreffend des Filmwerks “Leckverkehr in Arsch und Fotze” zu nennen, der hier ebenfalls die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit sich bringt. Ebenfalls ist in dem Abmahnschreiben das Angebot der Erledigung auch der behaupteten Zahlungsforderungen gegen eine pauschale Zahlung in Höhe von 650,- Euro enthalten.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie mit der abmahnenden Seite Kontakt aufnehmen:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800  100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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neue Abmahnungen aus dem Hause U+C für DigiProtect

Montag, September 13th, 2010

Die Kanzkei Urmann und Collegen aus Regensbrug mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Meiden mbH ab.

Hier erfahren Sie Näheres: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/uc-scheinbar-sehr-aktiv-fuer-digiprotect

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Meine Perverse Ex-Freundin – Porno Privat 15 – Negele Zimmel Greuter mahnt ab

Montag, September 6th, 2010

Die Kanzlei Negele-Zimmel-Greuter-Beller versendet derzeit Abmahnungen für die Firma Ino-Handel & Vertriebs GmbH aus Wuppertal.

Gegenstand sind dabei behauptete Rechtsverletzungen, bezogen auf pornografische Filme, wie aktuell etwa das Werk mit dem Titel “Meine perverse Ex-Freundin – Porno Privat 15″.

Auch in diesen Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wie ebenfalls eine Zahlung, wobei die Zahlungsansprüche mit einer Pauschale in Höhe von 810,- Euro erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und sich damit auch ggf. direkt zur Zahlung zumindest des “Vergleichsbetrages” zu verpflichten.

Informieren Sie sich zuvor eingehend über mögliche Reaktionen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – Abmahnung durch U+C

Freitag, September 3rd, 2010

Wie in den letzten Tagen mehrfach berichtet, hat die Kanzlei U+C bzw. haben die dort vertretenen Rechteinhaber offenbar eine Reihe weiterer Filme in die Liste der von Abmahnungen betroffenen Werke aufgenommen.

So haben wir aktuell wiederum eine Abmahnung mit dem Titel “Confessions Of A Virgin 2010″ vorgelegt bekommen. Der Rechteinhaber – die DigiProtect – verlangt über die Kanzlei U+C die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird auch hier – wie bei U+C schon üblich – eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche bei Zahlung in Höhe von 650,- Euro pauschal angeboten.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine von der Abmahnerseite vorgelegte strafbewehrte Unterlassugs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, ohne dass man sich zuvor eingehend über die damit möglicherweise verbundenen Chancen und Risiken informiert hat.

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800/100 41 04

Email: boenig@recht-freundlich.de

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Informationen nicht nur am Wochenende

Freitag, September 3rd, 2010

Informationsangebote zum Thema Abmahnungen:

Im Kreis der Kollegen, die Ihnen auch gerne anwaltliche Hilfe anbieten, wenn Sie – berechtigt oder unberechtigt – aufgrund von behaupteten Urheberrechtsverletzungen in Anspruch genommen werden, wird oftmals hervorgehoben, dass man an dem einen oder anderen Wochentag – auch an Samstagen – errreichbar sei.

hoher Druck lastet auf Abgemahnten

Für uns ist dies selbstverständlich. Sie können uns jederzeit Ihre Email- Anfrage zukommen lassen und wir bemühen uns, diese so schnell wie möglich zu beantworten, natürlich auch – aber eben nicht nur – am Wochenende. Dabei ist uns klar, dass der Adressat einer Abmahnung in vielen Fällen unter hohem Druck steht, weil doch zumeist schon massive Ansprüche formuliert und “Ankündigen” von Seiten der Abmahner ausgesprochen werden, die ein sofortiges Handeln scheinbar ohne Alternative notwendig machen.

Erreichbarkeit rund um die Uhr

…bieten wir Ihnen selbstverständlich auch. Sie können uns jederzeit gerne eine Email schreiben, um uns Ihre Situation zu erläutern. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass eine Beantwortung unter Umständen einmal etwas länger dauern kann, da man nicht jede Anfrage sofort bearbeiten kann. Wir formulieren aber für uns selbst die Erwartung, dass jede Anfrage auch zeitnah bearbeitet und beantwortet wird.

Während der Bürozeit gerne auch telefonisch

Sofern Sie nach Öffnen des Briefkastens ein Anwaltsschreiben der Kanzlei Rasch, Waldorf Frommer, U+C, Negele, CSR, Schutt Waetke, Nümann und Lang, Kornmeier und Partner,Denecke und von Haxthausen, BaumgartenBrand, Kluge, Bindhardt Fielder Rixen Zerbe … (die Aufzählung kan nicht immer vollständig sein, da immer wieder neue Rechteinhaber neue Kanzleien beauftragen…) in der Hand haben, so können Sie uns selbstverständlich gerne auch direkt anrufen. Wir sind zumindest Mo- Fr. in der Zeit von 09 – 18 Uhr auch telefonisch erreichbar (außer an gesetzlichen Feiertagen):

Tel. 0800 / 100 41 04 (Anruf kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)

Kontakt per Email: boenig@recht-freundlich.de

Feil Rechtsanwälte, Hannover

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“Magma swingt im Beachclub St. Tropez”, abgemahnt durch U+C

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei U+C mahnt Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Filmwerk “Magma swingt im Beachvlub St. Tropez” ab.

Mit dem Abmahnschreiben verlangt die Kanzlei U+C im Namen der Magmafilm GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet zudem einenVergleich an, wonach bei Zahlung in Höhe von 650,- Euro auch die Zahlungsansprüche der Abmahneseite erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, sich im Wege der Unterschrift unter der von der Kanzlei U+C vorformulierten Unterlassungserklärung auch zur Zahlung zu verpflichten. Auch die weiteren Punkte der Unterlassungserklärung sollten genauestens abgewogen werden, bevor man sich diesbezüglich verpflichtet.

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Gerade mal 18 #15″ – Tino Media mahnt über Negele Zimmel Greuter Beller ab

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht im Auftrage der Firma Tino Media, Inhaber Erich Mayr, Abmahnungen aus.

Hintergrund sind mit der Abmahnung behauptete Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Gerade mal 18 #15″, die durch das illegale Zugänglichmachen im BitTorrent- Netzwerk vorgefallen sein sollen.

In der Folge wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben wird “angeboten”, dass die weitergehenden Zahlugsansprüche bei Einigung auf eine Pauschalzahlug in Höhe von 710,- Euro auch erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information über Chancen und Risiken der Reaktion eine Unterschrift unter die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu leisten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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“Alte Feucht Fotzen” – abgemahnt durch U+C im Auftrage der BB Video GmbH

Donnerstag, September 2nd, 2010

Für die BB Video GmbH versendet die Kanzlei U+C aus Regensburg Abmahnungen, mit denen die Angeschriebenen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus werden jedoch auch Zahlungsnasprüche behauptet, die daraus resultieren sollen, dass der Abmahner in seinen ausschließelichen Rechten an dem Filmwerk “Alte Feucht Fotzen” verletzt sei. Hintergrund ist die Behauptung des Rechteinhabers, dass der nunmehr mit der Abmahnung in Anspruch Genommene das Filmwerk heruntergeladen und gleichzeitig wiederum zum Heruinterladen angeboten hätte.

Selbstverständlich ist dies nicht zulässig, wenn man nicht die notwendigen Rechte an dem Werk besitzt.

Darüber hinaus handelt es sich auch um eine mögliche Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz und – im Fall eines pornografischen Films – auch um eine möglicherweise nach dem Strafgesetzbuch sztrafbare Handlung.

NIcht nur vor diesem Hintergrund der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sollte man sich möglichst eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren BEVOR man reagiert. Dennoch sollte man die gesetzte Frist im Auge behalten, da im Zweifel die Möglichkeit besteht, dass der Adressat nach Ablauf der Frist auch gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Informieren Sie sich:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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