“Gerade mal 18 #15″ – Tino Media mahnt über Negele Zimmel Greuter Beller ab
Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht im Auftrage der Firma Tino Media, Inhaber Erich Mayr, Abmahnungen aus.
Hintergrund sind mit der Abmahnung behauptete Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Gerade mal 18 #15″, die durch das illegale Zugänglichmachen im BitTorrent- Netzwerk vorgefallen sein sollen.
In der Folge wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben wird “angeboten”, dass die weitergehenden Zahlugsansprüche bei Einigung auf eine Pauschalzahlug in Höhe von 710,- Euro auch erledigt werden könnten.
Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information über Chancen und Risiken der Reaktion eine Unterschrift unter die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu leisten.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de
Tags: 710, Abmahnung, Erich Mayr, Euro, Gerade mal 18, Negele Zimmel Greuter Beller, pauschl, Pornofilm, Tino Media, Unterlssung, Vergleich, Zahlung
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