“Magma swingt im Beachclub St. Tropez”, abgemahnt durch U+C

Die Kanzlei U+C mahnt Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Filmwerk “Magma swingt im Beachvlub St. Tropez” ab.

Mit dem Abmahnschreiben verlangt die Kanzlei U+C im Namen der Magmafilm GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet zudem einenVergleich an, wonach bei Zahlung in Höhe von 650,- Euro auch die Zahlungsansprüche der Abmahneseite erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, sich im Wege der Unterschrift unter der von der Kanzlei U+C vorformulierten Unterlassungserklärung auch zur Zahlung zu verpflichten. Auch die weiteren Punkte der Unterlassungserklärung sollten genauestens abgewogen werden, bevor man sich diesbezüglich verpflichtet.

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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2 Responses to ““Magma swingt im Beachclub St. Tropez”, abgemahnt durch U+C”

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