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“Gerade mal 18 #15″ – Tino Media mahnt über Negele Zimmel Greuter Beller ab

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht im Auftrage der Firma Tino Media, Inhaber Erich Mayr, Abmahnungen aus.

Hintergrund sind mit der Abmahnung behauptete Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Gerade mal 18 #15″, die durch das illegale Zugänglichmachen im BitTorrent- Netzwerk vorgefallen sein sollen.

In der Folge wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben wird “angeboten”, dass die weitergehenden Zahlugsansprüche bei Einigung auf eine Pauschalzahlug in Höhe von 710,- Euro auch erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information über Chancen und Risiken der Reaktion eine Unterschrift unter die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu leisten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Negele Zimmel Greuter Beller für Ino Handel & Vertriebs GmbH

Dienstag, August 10th, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt solche angeblichen Verstöße ab, die Nutzungsrechte an dem Film “Alles Fotzen Ausser Mutti – Teil 5 – Muttis Von Nebenan!!!” betreffen sollen.

In derartigen Abmahnungen fordert der Rechteinhaber neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung von Aufwendungsersatz, der sich in den Anwaltskosten darstellen soll.

Alternativ wird das “Angebot” unterbreitet, sich im Vergleichswege zu einigen, womit die abmahnende Seite auf weitere Ansprüche verzichten würde, wenn eine Zahlug in Höhe von pauschal 710,- Euro geleistet wird.

Wir raten davon ab, ohne eingehende Information über Handlungsalternativen eine Unterlassungserklärung abzugeben und/ oder eine Zahlung an die Abmahnerseite zu leisten.

Man kann durch eine unbedachte Äußerung regelmäßig eine Reihe an möglichen Optionen vergeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Boenig@recht-freundlich.de

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