Posts Tagged ‘Abmahnung’

Abmahnung für Happy Time Productions durch Rechtsanwalt Stefan Auffenberg

Dienstag, Juli 6th, 2010

Rechtsanwalt Stefan Auffenberg mahnt derzeit angebliche Urheberrechtsverstöße ab, die an Filmwerken aus dem Hause “Happy Times Productions” stammen sollen. Hier betrifft die Abmahnung das Werk “100% Amateur – Selbst ist die Frau”.

Der Abgemahnte wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ebenso aufgefordert, wie auch zur Leistung von Schadensersatz. Letzteres könne laut dem Schreiben jedoch durch Zahlug in Höhe von 275,- Euro abgegolten werden, wobei 175,- Euro an Lizenzkosten berechnet werden und 100,- Euro Anwaltkosten.

Hier gibt es weitere Informationen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/100-amateur-selbst-ist-die-frau-abmahnung-happy-times-productions

Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten? Wir informieren Sie gerne zunächst generell über Handlungsalternativen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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Abmahnung DigiProtect ELAS – Round Latin Asses

Samstag, Juni 19th, 2010

Die DigiProtect mahnt angebliche Rechtsverstöße durch das Zugänglichmachen des Pornofilms “ELAS – Round Latin Asses” ab. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei U+C Rechtsanwälte versandt.

Mehr Informationen finden Sie heir:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/round-latin-asses-durch-urmann-und-kollegen-fuer-digiprotect

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CSR mahnt für Z-Faktor Medien ab

Mittwoch, Juni 16th, 2010

Im Auftrage der Firma Z-Faktor Medien versendet die Kanzlei CSR urheberrechtliche Abmahnungen bezüglich des Film “Sexy Ladies”.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/c-s-r-mahnt-fuer-z-faktor-medien-ab-sexy-ladies

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Informieren Sie sich, bevor Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/ 47390601, Fax 0511/ 47390609, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Evil Angel – Fucked On Sight 8, DigiProtect

Dienstag, Juni 15th, 2010

Im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien werden nach wie vor Abmahnungen hinsichtlich angeblicher Rechtsverletzungen bezüglich des pornographischen Filmwerks “Fucked On Sight 8″ durch die Kanzlei U+C versandt.

Hier finden Sie weitere Informationen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/fucked-on-sight-8-digiprotect-uc

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vor einer Reaktion beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Entscheidung des BGH vom 12.05.2010 zum “Sommer unseres Lebens”

Mittwoch, Juni 2nd, 2010

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Fall einer Inanspruchnahme des Betreibers eines privaten WLAN hat bereits mit der entsprechenden Pressemitteilung des BGH für Hoffnungen auf Seiten der Abgemahnten gesorgt. Die Pressemitteilung scheint jedoch auch ein wenig vorgegriffen zu haben, da Teile daraus nicht in der BGH-Entscheidung weiderzufinden sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/entscheidung-bgh-wlan-filesharing-12-05-2010-einschaetzung-1-zr-121-08-sommer-unseres-lebens

Gerne beantworten wir etwaig offene Fragen und stehen zu weiteren Beratungen zur Verfügung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung “Poppsternchen Vol. 2″ – Maniax Media Ltd.

Dienstag, Mai 11th, 2010

Die Rechtsanwaltskanzlei Lihl mahnt derzeit angebliche Verstöße gegen Rechte an dem Werk “Poppsternchen” ab.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen und Beratung erhalten Sie hier:

Feil Rechtsanwälte, Tel.

0800 / 100 41 04

oder per Email

boenig@recht-freundlich.de

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“Mobile Hausmeister 1″, Abmahnung

Freitag, Mai 7th, 2010

Angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk “Mobile Hausmeister 1″ werden derzeit durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller abgemahnt.

Bitte informieren Sie sich jedenfalls vor einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-mobile-hausmeister-durch-negele-zimmel-greuter-beller

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Abmahnung Ino Handel & Vertriebs GmbH – Hausfrauen Report

Donnerstag, Mai 6th, 2010

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt für die Ino Handel & Vetriebs GmbH aus Wuppertal ab. Aktuell geht es u.a. um den Pornofilm „Hausfrauen Report – Über 40 Jahre alt“.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Oktober 2009 stammen.

Gefordert werden 700,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wir raten dringend von einer vorschnellen Unterzeichnung der geforderten Unterlassungserklärung ab, sondern empfehlen eine anwaltliche Prüfung. Der Sachverhalt ist nicht so eindeutig, wie dies in der Abmahnung versucht wird, darzustellen.

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Private Lustschweine – Mein erstes mal mit Onkel Tom – Gröger MV

Freitag, April 23rd, 2010

Informationen zu einer derzeit durch die Kanzlei Schmietenknop (CSR) ausgesprochene Abmahnung für die Gröger MV GmbH & Co. KG erhalten Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/private-lustschweine-mein-erstes-mal-mit-onkel-tom-groger-mv

Es geht dabei um den Film mit dem im Betreff genannten Titel.

Wünschen Sie weitere Informationen in diesem Zusammenhang, so erreichen Sie uns

telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung vivthomas.com – video Lda. – The Platin Collection – Strap Ons

Donnerstag, April 22nd, 2010

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt für die vivthomas.com – video Lda. ab. Aktuell ist der Film „The Platin Collection – Strap Ons“ betroffen. Der angebliche Urheberrechtsverstoß stammt aus Oktober 2009. Es werden nur wenige Informationen rund um die Ermittlungen des angeblichen Verstoßes gegeben. Auch der so genannte Hash-Wert wird nicht angegeben. Damit ist dem Abgemahnten jegliche Überprüfung der Angelegenheit abgeschnitten.

In der uns vorliegenden Abmahnung soll es um einen Verstoß im eDonkey2000-Netzwerk gegangen sein. In der Abmahnung wird dann noch ein Dateiname wie folgt genannt: „Strap.Ons.2009.XXX.DVDRiB.avi“ Der Dateiname an sich besagt aber nichts. Auch den abmahnenden Kanzlei dürfte bekannt sein, dass unproblematisch Dateien umbenannt werden können, und dass beispielsweise trotz des Namens ein anderer Film sich hinter einer angegebenen Datei verbirgt.

Allein dies zeigt, dass die kühne Behauptung einer zweifelsfrei festgestellten Urheberrechtsverletzung so nicht haltbar ist.

Auch der Hinweis, dass es ein Beweis des ersten Anscheins dafür gibt, dass die Rechtsverletzung vom Anschlussinhaber begangen wurde, kann so nicht unwidersprochen bleiben. Gerade das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung Maßstäbe für die Beweis- und Darlegungslast gesetzt. Bei einem einstweiligen Verfügungsverfahren forderte das Landgericht Frankfurt eine genauere Darlegung der Nachweis, dass der jeweilige Anschlussinhaber der Rechtsverletzer und Störer war.

Daher sollten urheberrechtliche Abmahnungen im Detail geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche so auch tatsächlich bestehen. Sicherlich sind dabei immer auch die wirtschaftlichen Gegebenheiten im Blick zu behalten. Dies führt in der Praxis häufig dazu, dass intensiv über eine geänderte, sprich modifizierte Unterlassungserklärung nachgedacht werden sollte.

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