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Entscheidung des BGH vom 12.05.2010 zum “Sommer unseres Lebens”

Mittwoch, Juni 2nd, 2010

Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes zum Fall einer Inanspruchnahme des Betreibers eines privaten WLAN hat bereits mit der entsprechenden Pressemitteilung des BGH für Hoffnungen auf Seiten der Abgemahnten gesorgt. Die Pressemitteilung scheint jedoch auch ein wenig vorgegriffen zu haben, da Teile daraus nicht in der BGH-Entscheidung weiderzufinden sind.

Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/entscheidung-bgh-wlan-filesharing-12-05-2010-einschaetzung-1-zr-121-08-sommer-unseres-lebens

Gerne beantworten wir etwaig offene Fragen und stehen zu weiteren Beratungen zur Verfügung.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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