Posts Tagged ‘DigiProtect’

Digiprotect – Lil Gaping Lesbians 3

Montag, September 27th, 2010

Die Aktivität der U + C Rechtsanwälte im Bereich der urheberrechtlichen Abmahnungen ist gerade in den letzten Wochen enorm hoch. Aktuell gesellt sich auch der Film “Lil Gaping Lesbians 3” zur Liste der abgemahnten Filme hinzu. Als Rechteinhaber des Films wird die Firma Digiprotect angeführt.

Wie üblich, werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von 650,00 Euro verlangt.

Sind auch Sie Betroffener eines solchen Abmahnschreibens übereilen Sie nichts, sondern lassen Sie sich unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu möglichen Reaktionen geben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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DigiProtect – Sex Therapie

Freitag, September 24th, 2010

Die U + C Rechtsanwälte  mahnen für die DigiProtect den Film “Sex Therapie” ab. Wie immer wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 650 EUR gefordert.

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Abmahnung DigiProtect – Anal Acrobats 5

Montag, September 13th, 2010

DigiProtect mahnt über die Kanzlei U + C Rechtsanwälte den Film “Anal Acrobats 5″ ab, wir wir aus einer uns vorliegenden Abmahnung entnehmen können.

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DigiProtect – Round Latin Asses

Freitag, September 10th, 2010

Die DigiProtect mahnt über die U + C Rechtsanwälte den Film “Round Latin Asses 2″ab. Wie immer fordern die U + C Rechtsanwälte die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 650 EUR.

Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Wann bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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Abmahnung DigiProtect – Anal Overdose

Freitag, September 10th, 2010

Die DigiProtect mahnt über die U + C Rechtsanwälte den Film “Anal Ovderdose” ab.

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Abmahnung Pornofilm DigiProtect

Dienstag, September 7th, 2010

DigiProtect lässt auch Pornofilme abmahnen, z.B. den Titel “Tittenfotzen”. Die Abmahnungen für diesen Titel verschickt die Kanzlei U+C Rechtsanwälte.

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DigiProtect – Amateur Porn Tryouts – Abmahnung

Sonntag, September 5th, 2010

abgemahntes Werk: Amateur Porn Tryouts

DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ist schon lange und weiterhin im Abmahngeschäft unterwegs. Aktuell wird über die Kanzlei U+C Rechtsanwälte der Pornofilm “Amateur Porn Tryouts” abgemahnt.

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Confessions Of A Virgin 2010 – Abmahnung durch U+C

Freitag, September 3rd, 2010

Wie in den letzten Tagen mehrfach berichtet, hat die Kanzlei U+C bzw. haben die dort vertretenen Rechteinhaber offenbar eine Reihe weiterer Filme in die Liste der von Abmahnungen betroffenen Werke aufgenommen.

So haben wir aktuell wiederum eine Abmahnung mit dem Titel “Confessions Of A Virgin 2010″ vorgelegt bekommen. Der Rechteinhaber – die DigiProtect – verlangt über die Kanzlei U+C die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird auch hier – wie bei U+C schon üblich – eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche bei Zahlung in Höhe von 650,- Euro pauschal angeboten.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine von der Abmahnerseite vorgelegte strafbewehrte Unterlassugs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, ohne dass man sich zuvor eingehend über die damit möglicherweise verbundenen Chancen und Risiken informiert hat.

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800/100 41 04

Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung All Natural Titties, DigiProtect, U+C

Donnerstag, August 19th, 2010

Das Filmwerk “All Natural Titties” ist Gegenstand von Rechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen in Internettauschbörsen.

So behauptete es derzeit die Kanzlei U+C im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH und fordert in den entsprechenden Abmahnungen gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Hinsichtlich der weitergehend behaupteten Zahlungsansprüche schlägt die Kanzlei U+C vor, dass man sich gegen eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 650,- Euro einigen könne.

Wir raten davon ab, die von der Gegenseite angebotene Einigung einzugehen, ohne sich zuvor über andere mögliche Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Fox Holes 2, DigiProtect, U+C

Donnerstag, August 19th, 2010

Die Kanzlei U+C mahnt derzeit Verstöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Fox Holes 2″ ab.

Mit der Abmahnung wird behauptet, dass über den Anschluss des Adressaten eine Rechtsverletzung derart stattgefunden habe, dass das pornografische Filmwerk in einer Tauschbörse, in dem P2P- Netzwerk “bitTorrent” öffentlich zugänglich gemacht worden sei, ohne die notwendigen Rechte hierzu zu haben.

Auch hier fällt wiederum auf, dass die Kanzlei U+C sehr zeitnah nach dem behaupteten Verstoß die Abmahnung versendet. Denkbar wäre in dieser Konstellation, dass die Rechteinhaberin eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten beantragt, da eine Frist zur Begründung der Eilbedürftigkeit wohl noch eingehalten werden könnte.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung, die die Kanzlei U+C mit übersendet, zu unterzeichnen und eine pauschale Zahlung in Höhe von 650,- Euro zu leisten, um die Angelegenheit zu erledigen.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bevor man sich eingehend über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Chancen und Risiken informiert hat.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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