U+C mahnt für DBM Videovertrieb GmbH ab
Freitag, September 3rd, 2010Der Titel eines aktuell in Abmahnungen in Bezug genommenen Filmwerks der DBM Videovertrieb GmbH lautet: “Du bist als Nächster dran“. Die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) aus Regensburg versendet derartige Abmahnungen und fordert den Adressaten damit auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Damit soll für den Rechteinhaber die “Gefahr” gebannt werden, dass es zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen über den Anschluss des Adressaten kommt. Hier soll das entsprechende Werk unerlaubt öffentlich zugägnlich gemacht worden sein, wobei es sich um eine Urheberrechtsverletzung einerseits und gegebenenfalls um eine Straftat andererseits handeln könnte.
Die Zahlugsansprüche des Abmahners, der sowohl Aufwendungsersatz- als auch Schadensersatzansprüche geltend macht, sollen nach der Abmahnng mit einer Pauschalzahlug in Höhe von 650,- Euro abgegolten werden können.
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