Posts Tagged ‘Erich Mayr’

Tino Media, Inhaber: Erich Mayr – Tight Anal 3

Montag, Dezember 6th, 2010

Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller – Firma Tino Media, Inhaber: Erich Mayr- „Tight Anal 3“

Die Firma Tino Media, Inhaber: Erich Mayr, verschickt über die Rechtsanwälte Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 730,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                       Firma Tino Media, Inhaber: Erich Mayr

Abmahnende Kanzlei:           Negele Zimmel Greuter Beller

Abgemahntes Werk:              „Tight Anal 3

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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Tino Media Erich Mayr – Tight Teens 6

Donnerstag, September 30th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vor, mit welcher  für die Firma Tino Media, Inh.: Erich Mayr, der Film “Tight Teens 6” abgemahnt wird.

Gefordert wird neben der üblichen Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Zahlung in Höhe von 715,00 Euro.

Sind auch Sie Betroffener eines solchen Abmahnschreibens übereilen Sie nichts, sondern lassen Sie sich unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu möglichen Reaktionen geben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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“Gerade mal 18 #15″ – Tino Media mahnt über Negele Zimmel Greuter Beller ab

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht im Auftrage der Firma Tino Media, Inhaber Erich Mayr, Abmahnungen aus.

Hintergrund sind mit der Abmahnung behauptete Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Gerade mal 18 #15″, die durch das illegale Zugänglichmachen im BitTorrent- Netzwerk vorgefallen sein sollen.

In der Folge wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben wird “angeboten”, dass die weitergehenden Zahlugsansprüche bei Einigung auf eine Pauschalzahlug in Höhe von 710,- Euro auch erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information über Chancen und Risiken der Reaktion eine Unterschrift unter die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu leisten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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