Posts Tagged ‘Euro’

“Gerade mal 18 #15″ – Tino Media mahnt über Negele Zimmel Greuter Beller ab

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller spricht im Auftrage der Firma Tino Media, Inhaber Erich Mayr, Abmahnungen aus.

Hintergrund sind mit der Abmahnung behauptete Rechtsverletzungen an dem Filmwerk “Gerade mal 18 #15″, die durch das illegale Zugänglichmachen im BitTorrent- Netzwerk vorgefallen sein sollen.

In der Folge wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Daneben wird “angeboten”, dass die weitergehenden Zahlugsansprüche bei Einigung auf eine Pauschalzahlug in Höhe von 710,- Euro auch erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, ohne eingehende vorherige Information über Chancen und Risiken der Reaktion eine Unterschrift unter die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu leisten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: Kanzlei@recht-freundlich.de

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Abmahnung für Mick-Haig Productions e.K. durch Schutt Waetke

Donnerstag, August 26th, 2010

Die Kanzeli mahnt derzeit wieder für die Firma Mick-Haig Productions e.K. Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Beim Klauen erwischt” ab.

Nähere Informationen finden Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/abmahnung-beim-klauen-erwischt-fuer-mick-haig-productions-e-k-durch-schutt-waetke

Informieren Sie sich, BEVOR Sie auf eine Abmahnung reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, boenig@recht-freundlich.de

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Busty Lifeguards, durch U+C, für DigiProtect

Donnerstag, August 19th, 2010

Die Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schuzte digitaler Medien mbH lässt Verstöße bezüglich des Film “Busty Lifeguards” abmahnen. Tätig ist insoweit die Kanzlei U+C, die inzwischen sehr zeitnah nach den behaupteten Verstößen abmahnt.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-digiprotect-busty-lifeguard

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04

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Kanzlei Lihl mahnt für die Magmafilm GmbH ab

Montag, August 9th, 2010

In einer hier vorgelegten Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lihl  die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, Ersatzansprüche gegen Zahlung in Höhe von 650,- Euro pauschal abzugelten.

Es geht dabei um den Film “Vollgewichste Gang Bang Schlampen 27″.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht empfehlen, ohne weitere Information die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da oftmals nicht klar ist, welche Folgen dies haben kann.

Wir informieren Sie zunächst unverbindlich und allgemein: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04.

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Evil Angel – Fucked On Sight 8, DigiProtect

Dienstag, Juni 15th, 2010

Im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien werden nach wie vor Abmahnungen hinsichtlich angeblicher Rechtsverletzungen bezüglich des pornographischen Filmwerks “Fucked On Sight 8″ durch die Kanzlei U+C versandt.

Hier finden Sie weitere Informationen: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/fucked-on-sight-8-digiprotect-uc

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten? Lassen Sie sich vor einer Reaktion beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax 0511/47390609, Email: Boenig@recht-freundlich.de

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Big Breast Amateur Girls 13

Mittwoch, April 21st, 2010

Der Film “Big Breast Amateur Girls 13″ ist Gegenstand aktueller Abmahnungen, die die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller im Namen der XPLOR Media Group Inc. ausspricht.

Es geht darin um angebliche Urheberrechtsverletzungen, die der Adressat der jeweiligen Abmahnung begangen haben soll, indem er den entsprechenden Film in einem Filesharing- Netzwerk zugänglich gemacht haben soll.

Es sollte nicht voreilig die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Auch sollte geprüft werden, ob tatsächlich eine Zahlugsverpflichtung bestehen kann oder besteht.

Lassen Sie sich daher jedenfalls vor einer Reaktion beraten.

Gerne erhalten Sie auch zunächst allgemeine Informationen zum Thema Abmahnungen.

Wir stehen unter der Rufnummer 0511/47390601 für Sie zur Verfügung.

Erreichen können Sie uns zudem per Email über boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung der Firma Vivthomas.com – Video Lda. –

Donnerstag, April 1st, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Auftrage der oben genannten Firma angebliche Rechtsverletzungen an dem Filmwerk „Sex Tapes – Jo and Eve Angel“ ab, die dadurch begangen worden sein sollen, dass man das entsprechende Werk im Rahmen einer Tauschbörsennutzung Dritten öffentlich zugänglich gemacht habe.

 Als Kompensation für diesen Verstoß soll der Adressat der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 715,00 € zahlen. Dieser Betrag soll als pauschaler Vergleichsbetrag binnen einer in der Abmahnung genannten Frist gezahlt werden.

 Die daneben abzugebende strafbewehrte Unterlassungserklärung enthält neben dem Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung auch ein weitergehendes Anerkenntnis etwaig weiterhin bestehender Schadensersatzansprüche.

 Aus diesem Grund können wir nicht dazu raten, die vorgelegte Unterlassungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen. Bei einer Änderung der Erklärung besteht jedoch die Gefahr, dass die Erklärung nicht mehr wirksam abgegeben wird.

 Aus diesem Grund raten wir jedenfalls dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor man hier gegenüber der abmahnenden Kanzlei selbst tätig wird.

 Gerne helfen wir Ihnen weiter:

 Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de

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Dirty Over 30 4 – DigiProtect

Freitag, März 26th, 2010

In einer Abmahnung der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaer Medien mbH wird dem Adresstaen durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg vorgeworfen, den Film “Dirty Over 30 4″ unerlaubt öffentlich zugägnlich gemacht zu haben, indem er vom Anschluss des Adresstaen der Abmhnung aus in einer Internettauschbörse verteilt oder zumindest angeboten wurde.

Mit der Abmahnung wird ein Anspruch auf Abgabe einer strafbewehrten UNterlassungserklärung ebenso geltend gemacht, wie auch ein Anspruch auf Zahlug von Schadensersatz.

Gegen eine Zahlug in Höhe von 650,- Euro soll die Sache jedoch auch ohne weitere Auseinandersetzungen erledigt werden können.

Wir raten davon ab, ohne ausführliche vorherige Information die Unterlassungserklärung zu untercshreiben, mit der man sich immerhin auf 30 Jahre bindet.

Gerne beraten wir Sie:

Feil Rechtsanwälte: 0511/47390601, Email: boenig@recht-freundlich.de, Fax: 0511/47390609

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U+C für Videorama, “Blonde Biester”, Fehler in der Unterlassungserklärung

Donnerstag, März 11th, 2010

Die Kanzlei U+C versendet derzeit unter anderem Abmahnungen, die Rechtsverletzungen bezogen auf Filmwerke der Produktionsfirma Videorama zum Gegenstand haben.
Aufgefallen ist hier eine Abmahnung, die den Film “Blonde Biester” betrifft, wobei die zugänglich gemachte Datei mit dem Titel “Vivian.Schmitt.Blonde.Biester.German.2009.XXX.DVDRiP.XviD-WDE benannt gewesen sein soll.
Der Adressat der Abmahnung soll eine Zahlng in Höhe von 650,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung die von der Abmahnerseite vorgelegten Erklärungen!
Bei der in diesem Fall durch die abmanende Seite vorformulierten Unterlassungserklärung fällt auf, dass man sich zunächst zur Übernahme der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,- Euro, also insgesamt 911,80 Euro, verpflichtet, dass diese Zahlungspflicht jedoch entfällt, wenn man fristgerecht einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt. Dass die diesbezügliche Frist allerdings VOR dem Erstellugsdatum der Abmahnung liegt, kann man auch nicht mehr fristgerecht zahlen und würde mithin die Ansprüche insgesamt anerkennen und im Endeffekt ggf. auch hierauf leisten müssen.

Dass allerdings die gesamte Abmahnung aufgrund dieses Fehlers unwirksam wäre, kann wohl nicht angenommen werden. Schließlich liegt hier nur ein solcher Fehler vor, der die Abgeltung der behaupteten Ansprüche gegen eine geringere als die im Übrigen erhobenen Forderungen ermöglichen würde.

Bitte achten Sie daher genauestens darauf, was Sie ggf. zu unterschreiben bereit wären und prüfen dies im Zweifel noch einmal ganz genau.
Eine Reaktion binnen der in der Abmahnung genannten Frist bleibt auch in einem solchen Fall wohl sinvoll.

Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier:

www.abmahnung-blog.de

www.die-abmahnung.de

Ein beispielhaftes Angebot zur Abwehr von Ansprüchen aus Abmahnungen finden Sie hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_852_73.html

Gerne beraten wir Sie auch individuell und erstellen ein ebenso individuelles Angebot.

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neue Abmahnungen der VPS Film-Entertainment GmbH

Montag, März 8th, 2010

Uns ist bekannt geworden, dass die VPS Film-Entertainment GmbH Verstoßhandlungen an verschiedenen Werken abmahnt.
Auch bezüglich angeblicher Verstöße, die den Film “The Private Life of Jessica Fiorentino” betreffen sollen, fordert die Kanzlei Schulenberg und Schenk die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1289,- Euro.

Weitere Informationen zu Abmahnungen der VPS Film-Entertainment GmbH finden Sie auch hier: http://www.abmahnung-pornofilm.de/abmahnwarner/abmahnungen-vps-film-entertainment-gmbh

und hier: http://abmahnung-blog.de/abmahnwarner/abmahnung-vps-film-entertainment-%e2%80%93-die-geschichte-von-jade

Bitte unterschreiben Sie nicht voreilig die beigefügten Unterlassungserklärungen, sondern prüfen Sie zuvor genau, welche Auswirkungen dies haben kann und welche Möglichkeiten ggf. zur Verteidigung gegen die Inanspruchnahme Ihrer Person bestehen.

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