Abmahnung Fox Holes 2, DigiProtect, U+C
Donnerstag, August 19th, 2010Die Kanzlei U+C mahnt derzeit Verstöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Fox Holes 2″ ab.
Mit der Abmahnung wird behauptet, dass über den Anschluss des Adressaten eine Rechtsverletzung derart stattgefunden habe, dass das pornografische Filmwerk in einer Tauschbörse, in dem P2P- Netzwerk “bitTorrent” öffentlich zugänglich gemacht worden sei, ohne die notwendigen Rechte hierzu zu haben.
Auch hier fällt wiederum auf, dass die Kanzlei U+C sehr zeitnah nach dem behaupteten Verstoß die Abmahnung versendet. Denkbar wäre in dieser Konstellation, dass die Rechteinhaberin eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten beantragt, da eine Frist zur Begründung der Eilbedürftigkeit wohl noch eingehalten werden könnte.
Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung, die die Kanzlei U+C mit übersendet, zu unterzeichnen und eine pauschale Zahlung in Höhe von 650,- Euro zu leisten, um die Angelegenheit zu erledigen.
Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bevor man sich eingehend über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Chancen und Risiken informiert hat.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 4104, boenig@recht-freundlich.de