Posts Tagged ‘INO Handel und Vertriebs GmbH’

Ino Handel & Vertriebs GmbH – Du bist der Regisseur

Dienstag, September 14th, 2010

Die Ino Handel & Vertriebs GmbH mahnt über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Pornofilm”Du bist der Regisseur! Teil 6″ ab.

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Negele Zimmel Greuter Beller für Ino Handel & Vertriebs GmbH

Dienstag, August 10th, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt solche angeblichen Verstöße ab, die Nutzungsrechte an dem Film “Alles Fotzen Ausser Mutti – Teil 5 – Muttis Von Nebenan!!!” betreffen sollen.

In derartigen Abmahnungen fordert der Rechteinhaber neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung von Aufwendungsersatz, der sich in den Anwaltskosten darstellen soll.

Alternativ wird das “Angebot” unterbreitet, sich im Vergleichswege zu einigen, womit die abmahnende Seite auf weitere Ansprüche verzichten würde, wenn eine Zahlug in Höhe von pauschal 710,- Euro geleistet wird.

Wir raten davon ab, ohne eingehende Information über Handlungsalternativen eine Unterlassungserklärung abzugeben und/ oder eine Zahlung an die Abmahnerseite zu leisten.

Man kann durch eine unbedachte Äußerung regelmäßig eine Reihe an möglichen Optionen vergeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Boenig@recht-freundlich.de

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“Mobile Hausmeister 1″, Abmahnung

Freitag, Mai 7th, 2010

Angebliche Urheberrechtsverstöße an dem Filmwerk “Mobile Hausmeister 1″ werden derzeit durch die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller abgemahnt.

Bitte informieren Sie sich jedenfalls vor einer Reaktion gegenüber der Abmahnerseite.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier:

http://abmahnung-blog.de/urheberrecht/abmahnung-mobile-hausmeister-durch-negele-zimmel-greuter-beller

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Abmahnung Ino Handel & Vertriebs GmbH – Hausfrauen Report

Donnerstag, Mai 6th, 2010

Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller mahnt für die Ino Handel & Vetriebs GmbH aus Wuppertal ab. Aktuell geht es u.a. um den Pornofilm „Hausfrauen Report – Über 40 Jahre alt“.

Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Oktober 2009 stammen.

Gefordert werden 700,00 € und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Wir raten dringend von einer vorschnellen Unterzeichnung der geforderten Unterlassungserklärung ab, sondern empfehlen eine anwaltliche Prüfung. Der Sachverhalt ist nicht so eindeutig, wie dies in der Abmahnung versucht wird, darzustellen.

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