Posts Tagged ‘Negele’

BB Video GmbH – Bauer Sucht Fotze – Teil 2

Mittwoch, November 3rd, 2010

Die Aktivität der Kanzlei Negele, insbesondere im Bereich der Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen in Internettauschbörsen, ist derzeit sehr hoch.

Ein weiterer Film welcher abgemahnt wird lautet auf den zweifelhaften Namen “Bauer Sucht Fotze – Teil 2″. Rechteinhaber ist dabei die Firma BB Video GmbH.

Während zur Erfüllung der Unterlassungsforderung die Unterzeichnung der entsprechenden beigefügten Erklärung erfolgen soll, könnte die Zahlungsforderung insgesamt durch Überweisung eines pauschalen Betrages in Höhe von 802,50 Euro erfolgen.

Unserer Ansicht nach sollte man keine voreilige Unterschrift leistenwodurch man sich auch gleichzeitig zur Zahlung des Vergleichsbetrages verpflichten würde. Wir raten dazu sich zu informieren, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Feature – Berliner Nachtficker

Mittwoch, November 3rd, 2010

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH mahnt über die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film “Feature – Berliner Nachtficker″ ab.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlssungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 802,50 Euro.

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen, lassen sie sich anwaltlich beraten!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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Ino Handel & Vertrieb GmbH – MöSchen-Test 6 – 140 Minuten – Bist Du Auch Pornotauglich

Mittwoch, November 3rd, 2010

Rechtsanwälte Negele pp – Ino Handel & Vertriebs GmbH – „MöSchen-Test 6 – 140 Minuten – Bist Du Auch Pornotauglich“ – Film

Die Ino Handel & Vertriebs GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Negele pp. Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 802,50 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                       Ino Handel & Vertrieb GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Negele, Zimmel, Greuter, Beller

Abgemahntes Werk:              „MöSchen-Test 6 – 140 Minuten – Bist Du Auch Pornotauglich“ (Film)

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an luedecke@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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BB Video GmbH – Hausfrauen aus deiner Nachbarschaft

Mittwoch, November 3rd, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt auch für die Mühlheimer Firma BB Video GmbH ab.

Zu Zeit werden Abamhnungen versandt, die unter anderem den Pornofilm “Hausfrauen aus deiner Nachbarschaft″ betreffen.

In den uns vorliegenden Abmahnungen werden jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert sowie die Erstattung entstandener Aufwendungen und Schäden, wobei diese Zahlungsansprüche gegen die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 802,50 Euro vom Abgemahnten erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende Information über die Chancen und Risiken zu irgendetwas zu verpflichten.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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GMV Media GmbH – Nebenan! 18 – Privatporno

Montag, November 1st, 2010

Rechtsanwälte Negele & Partner – GMV Media GmbH – „Nebenan! 18 – Privatporno”

Die GMV GmbH verschickt über die Rechtsanwälte Negele & Partner Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 702,50 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                         GMV Media GmbH

Abmahnende Kanzlei:           Negele & Partner

Abgemahntes Werk:              „Nebenan! 18 – Privatporno”

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Gang Bang – Gang-Bang Total – Betty Summer und Capuccina

Donnerstag, Oktober 28th, 2010

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH mahnt über die Anwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film “Gang Bang – Gang-Bang Total – Betty Summer und Capuccina″ ab.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlssungserklärung sowie die Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 802,50 Euro.

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen, lassen sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Was bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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LFP Video Group – Barely Legal #108

Dienstag, Oktober 12th, 2010

In letzter Zeit finden gerade im Pornofilm-Bereich verstärkt Abmahnungen von US-amerikanischen Rechteinhabern Einzug in das hiesige Abmahngeschehen. Offenbar haben die Abmahnkanzleien diesen Markt nunmehr für sich entdeckt und beginnen ihn zu erschließen. Dies dürfte wohl zu noch mehr Abmahnungen, wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen, führen.

In den USA boomt das Geschäft mit Abmahnungen im Pornobereich bereits, wie hier berichtet wird:

http://www.gulli.com/news/usa-…

So mahnt aktuell die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller für die  US Firma LFP Video Group den Film Barely Legal #108 ab und fordert von den angeblichen Verletzern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages, durch welchen die Kostenansprüche für die angeblich begangene Urheberrechtsverletzung außergerichtlich abgegolten sein sollen.

Wir raten davon ab, die seitens der Abmahner beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und sich damit auch ggf. direkt zur Zahlung zumindest des “Vergleichsbetrages” zu verpflichten.

Informieren Sie sich zuvor eingehend über mögliche Reaktionen und die damit einhergehenden Chancen und Risiken!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: Luedecke@recht-freundlich.de

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Fraserside Holdings Limited – The Best By Private – I want some Ass cream!

Dienstag, Oktober 5th, 2010

Der Film “The Best By Private – I want some Ass cream!” wird von der Fraserside Holdings Limited über die Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller abgemahnt.

Sollten auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, erfüllen Sie keinesfalls voreilig die darin verlangten Forderungen. Behalten Sie in jedem Fall die gesetzten Fristen im Auge und holen Sie rechtzeitig vor Ablauf einer der Fristen Rechtsrat ein. Oft ist die beigefügte Unterlassungserklärung derart ungünstig für den Betroffenen abgefasst, dass dringend anzuraten ist, diese rechtlich prüfen und modifizieren zu lassen. Bedenken Sie – eine Unterlassungserklärung stellt nach deren Abgabe einen schuldrechtlichen Vertrag dar, welcher 30 Jahre lang Gültigkeit hat.

Gern beraten wir Sie zu den Risiken und Möglichkeiten, mit so einer Abmahnung umzugehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/ 100 41 04, Email: Luedecke@recht-freundlich.de

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Tino Media Erich Mayr – Tight Teens 6

Donnerstag, September 30th, 2010

Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vor, mit welcher  für die Firma Tino Media, Inh.: Erich Mayr, der Film “Tight Teens 6” abgemahnt wird.

Gefordert wird neben der üblichen Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Zahlung in Höhe von 715,00 Euro.

Sind auch Sie Betroffener eines solchen Abmahnschreibens übereilen Sie nichts, sondern lassen Sie sich unsere kostenfreie Ersteinschätzung zu möglichen Reaktionen geben!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH – Highlights – Best of Sperma-Party

Donnerstag, September 30th, 2010

Die Firma BELIREX Berliner Lizenzrechte GmbH mahnt derzeit über die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller den Film “Highlights – Best of Sperma-Party″ ab.

Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Wann bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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