Posts Tagged ‘Schmietenknop’

Abmahnung durch die Kanzlei CSR für Purzel-Video GmbH

Montag, September 20th, 2010

Die Kanzlei CSR mahtn derzeit wiederum angebliche Urheberrechtsverstöße ab, die sich auf das Werk “Schlafend gefickt 5″ beziehen soll.

Der Adressat des Schreibens findet neben der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch noch das Angebot der Erledigung von aus der vorgeworfenen Verletzungshandlung bestehenden Zahlungsansprüchen, sofern der Abgemahnte einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt.

Interessant ist an der Abmahngnu auch, dass der angeblich verwendete “Client”, also das Computerprogramm, welches der Abgemahnte zum Herunterladen verwednet haben soll, nicht genannt wird. Weiss der abmahnende Rechtenhaber dies ebensowenig, wie die Antwort auf die Frage, woher die Daten des Abgemahnten letztlich stammen?

Informieren Sie sich über die Chancen und Risiken der möglichen Reaktionen!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Private Lustschweine – Mein erstes mal mit Onkel Tom – Gröger MV

Freitag, April 23rd, 2010

Informationen zu einer derzeit durch die Kanzlei Schmietenknop (CSR) ausgesprochene Abmahnung für die Gröger MV GmbH & Co. KG erhalten Sie hier:

http://www.die-abmahnung.de/wordpress/private-lustschweine-mein-erstes-mal-mit-onkel-tom-groger-mv

Es geht dabei um den Film mit dem im Betreff genannten Titel.

Wünschen Sie weitere Informationen in diesem Zusammenhang, so erreichen Sie uns

telefonisch: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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Schlafend gefickt Nr. 1

Mittwoch, Januar 20th, 2010

Das pornografische Filmwerk mit dem oben genannten Titel ist neben dem Film “Japan Girls Style Nr. 2″ Gegenstand einer hier vorliegenden Abmahnung, die durch die Kanzlei C-S-R aus Ettlingen im Namen der Purzel- Video GmbH ausgesprochen wurde.

Es wird ein pauschaler Betrag in Höhe von 1.300,- Euro gefordert, mit dem die Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche der abmahnenden Seite abgegolten sein sollen. Dieses Vorgehen erscheint konsequent, da in vergleichbaren Abmahnungen, in denen nur ein Film Gegenstand ist, regelmäßig ein Betrag in Höhe von 650,- Euro gefordert wird.

Selbstverständlich soll der Abgemahnte daneben auch noch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, womit er sich auch direkt zur Zahlung verpflichtet. Danach besteht dann keine Möglichkeit mehr über die evtl. nicht bestehende Berechtigung zur Abmahnung eine Forderung derart aus der Welt zu bringen.

Es ist demnach sehr wichtig, dass man sich vor der Unterzeichnung einer solchen Unterlassungserklärung jedenfalls ausführlich informiert und/ oder beraten lässt.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511 / 47 39 06 01, Fax 0511 / 47 39 06 09, Email Kanzlei(at)recht-freundlich.de

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