Posts Tagged ‘Schulenberg Schenk’
Abmahnung Combat Zone Corp.
Dienstag, September 7th, 2010Abmahnung Belrose International – Dr. Lomp
Montag, September 6th, 2010Abmahnung Tabu & Love Film GmbH – Mala Vita
Montag, August 2nd, 2010Abmahnung Kick Ass Pictures Inc
Montag, August 2nd, 2010Abmahnung Magmafilm – Dark Dreams – Girls in Fesseln
Sonntag, Juli 25th, 2010Abmahnung Magmafilm – Fick-Laien gesucht
Freitag, Mai 21st, 2010Die Magmafilm GmbH aus Essen mahnt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg ab. Aktuell geht es u.a. um den Pornofilm „Fick-Laien gesucht“. Gefordert wird die Zahlung von € 1.298,00 und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Nach wie vor verwendet die Kanzlei Schulenberg & Schenk in ihrer Abmahnung zu der Anwendung des § 97 a Abs. 2 UrhG folgende Passage:
„Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass die Kappungsgrenze des § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz hier keine Anwendung findet. Dies ergibt sich schon aus der Notwendigkeit der Antragstellung beim zuständigen Landgericht, bei der sich aufgrund der unterschiedlichen rechtlichen Würdigungen in Fällen wie diesem einige juristische Schwierigkeiten ergeben, so dass hier kein einfach gelagerter Fall vorliegt.“
Diese Ausführungen berücksichtigen nicht die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur WLAN-Haftung. Zwar liegt in dieser Entscheidung bisher nur die Presseerklärung vor. Aus dieser lässt sich aber entnehmen, dass durchaus der Bundesgerichtshof im Bereich der Urheberrechtsverletzungen Anwendungsfälle für den § 97 a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz sieht. Dies würde zur erheblichen Reduzierung der Anwaltskosten führen. Das Argument, dass vor Antragstellung ein Verfahren zur Ermittlung des Anschlussinhabers beim Landgericht notwendig war, hat offensichtlich der Bundesgerichtshof als Hinweis nicht genügen lassen.
Abmahnung G & G Media Foto-Film GmbH – Parkplatz Sex 8
Freitag, Mai 7th, 2010Aktuell mahnt die Kanzlei Schulenberg & Schenk aus Hamburg für die G & G Media Foto-Film GmbH aus Haan ab. Betroffen ist u.a. der Pornofilm „Parkplatz Sex 8“. Der angebliche Urheberrechtsverstoß soll aus Januar 2010 stammen.
Gefordert werden € 1.298,00 und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.001,00.
Bedrohlich wird in der Abmahnung wie folgt formuliert:
„Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Wiederholungsgefahr im Wege der einstweiligen Verfügung ausgeräumt werden müsste, wodurch unnötige und erhebliche Mehrkosten entstehen würden.“
Diese Passage, die bewusst in Fettdruck in der Abmahnung enthalten ist, ist mit gewisser Vorsicht zu sehen. Zwar kann grundsätzlich eine einstweilige Verfügung und damit ein gerichtliches Eilverfahren eingeleitet werden. Allerdings lässt sich dies durch entsprechende Erklärungen verhindern. Wichtig ist, dass die der Abmahnung im Entwurf beigefügte Unterlassungserklärung so nicht unterzeichnet wird. Zum einen besteht nach unserer Auffassung keine Notwendigkeit, eine feste Vertragsstrafe von € 5.001,00 zu versprechen. Auch die pauschalierte Geltendmachung von € 1.298,00 ist aus unserer Sicht überhöht.
Lassen Sie sich anwaltlich beraten und nutzen Sie auch unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline.
Abmahnung VPS Film-Entertainment GmbH- Die Geschichte der Jade
Mittwoch, April 7th, 2010Die VPS Film-Entertainment GmbH aus München lässt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte aus Hamburg abmahnen. Aktuell wird u.a. der Film „Die Geschichte von Jade“ abgemahnt. In der uns vorliegenden Abmahnung geht es um eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus Januar 2010.
Zwar erweckt die Abmahnung insbesondere auf Seite 2 den Eindruck, dass die technischen Daten richtig ermittelt worden sind. Beispielsweise wird ein so genannter „Hash-Code“ genannt. Auch die IP-Adresse wird aufgeführt. Daneben soll die Firma Smaragd Service AG aus der Schweiz die Recherche „ordnungsgemäß“ durchgeführt haben. Diese Einzelheiten lassen sich aber für den Laien nicht nachvollziehen. Daher sollte auf jeden Fall vor Unterzeichnung einer wie auch immer gearteten Unterlassungserklärung eine rechtliche Beratung erfolgen. Auch die Forderung in Höhe von pauschal 1.298,00 € ist rechtlich durchaus kritisch zu betrachten. Mit den Informationen aus der Abmahnung kann nicht geprüft werden, ob der hier geltend gemachte Anspruch zu Recht besteht.