Posts Tagged ‘Schulenberg Schenk’

Video-Aktuell Betriebs GmbH – MID – Kellnerinnen

Montag, April 4th, 2011

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte – Video-Aktuell Betriebs GmbH- „MID – Kellnerinnen“ –  Film

Die Video-Aktuell Betriebs GmbH verschickt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298 Euro gezahlt werden.

Abmahnungs-Ticker

Rechteinhaber:                      Video-Aktuell Betriebs GmbH

Abmahnende Kanzlei:            Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Abgemahntes Werk:              MID-  Kellnerinnen   (Film)

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Video-Aktuell Betriebs GmbH – Eutermaschinen

Mittwoch, Januar 26th, 2011

Die Firma Video-Aktuell Betriebs GmbH mahnt über die Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk den Film “Eutermaschinen” ab.

Gefordert wird in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages.

Haben auch Sie eine derartige Abmahnung erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen, lassen sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Was bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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Combat Zone Corp. – Naughty Cheerleaders

Montag, Januar 17th, 2011

Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk– Combat Zone – „Naughty Cheerleaders“

Die Combat Zone Corp. verschickt über die Rechtsanwälte Schulenberg & Schenk Abmahnungen. In den Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Weiterhin soll ein Betrag von 1.298,00 Euro gezahlt werden.

Das Wichtigste in Kürze:

Rechteinhaber:                      Combat Zone Corp.

Abmahnende Kanzlei:           Schulenberg & Schenk

Abgemahntes Werk:              „Naughty Cheerleaders”

Gern können Sie unsere kostenlose Abmahnungs-Hotline unter Telefon: 0800/1004104 nutzen. Für eine kostenlose Ersteinschätzung können Sie uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail an Feil@recht-freundlich.de oder an Telefax: 0511/473906-09 übermitteln. Bitte teilen Sie uns dann auch Ihre Telefonnummer für Rückrufe und Ihre E-Mail-Adresse mit. Wir melden uns dann kurzfristig mit dem Ergebnis unserer Ersteinschätzung.

Gern unterstützen wir Sie bei der Abwehr der Abmahnung und den Ihnen gegenüber geltend gemachten Rechtsansprüchen.

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VPS Film-Entertainment GmbH – Small titted super sluts

Donnerstag, Oktober 7th, 2010

Ein weiterer Film, welchen die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk derzeit abmahnt, lautet auf den Namen “Small titted super sluts″. Rechteinhaberin und somit Auftraggeberin der Abmahnung ist die VPS Film-Entertainment GmbH mit Sitz in München.

In dieser konreten Abmahnung wird, neben der üblichen Forderung nach Abgabe einer Unterlassungserklärung, ein Pauschalbetrag in Höhe von 1.298,00 Euro, zur “Abgeltung aller Ersatzansprüche der Rechteinhaberin” verlangt.

Wir raten davon ab, sich ohne eingehende Information über Reaktionsmöglichkeiten auf die Abmahnung, zu irgendetwas zu verpflichten. Wir beraten Sie diesbezüglich gern.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: luedecke@recht-freundlich.de

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Off Limits Media GmbH – Orgasmusfolter 2 – final Climax

Donnerstag, Oktober 7th, 2010

Die Firma Off Limits Media GmbH mahnt über die Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk den Film “Orgasmusfolter 2 – final Climax″ ab.

Auch wenn nur eine kurze Frist eingeräumt wird, unterschreiben Sie nicht ohne rechtliche Prüfung die Unterlassungserklärung, die der Abmahnung im Entwurf beigefügt ist. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Ein Auskunftsanspruch des Rechtsinhabers gegen den Internet-Provider setzt eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß voraus. Was bedeutet das?

Das gewerbliche Ausmaß einer Rechtsverletzung ist nicht mit kommerziellen Absichten des Rechtsverletzers zu verwechseln. Laut § 101 Abs. 1 Satz 2 UrhG kann sich das gewerbliche Ausmaß aus der Anzahl der Rechtsverletzungen sowie aus der Schwere der Rechtsverletzung des Täters ergeben. Werden also zahlreiche Up- oder Downloads vorgenommen oder entsteht dem Rechteinhaber ein erheblicher Schaden, kann ein gewerbliches Ausmaß angenommen werden.

Die Beschlussempfehlung zum Gesetz zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums geht sogar noch weiter und stellt fest, dass ein gewerbliches Ausmaß bereits vorliegen kann, wenn nur eine einzelne umfangreiche Datei wie ein Film, ein Musikalbum oder ein Hörbuch vor oder kurz nach der Veröffentlichung illegal im Internet angeboten wird.. Dem hat sich ein erheblicher Teil der Rechtsprechung angeschlossen.

Voraussetzung für die Auskunftspflicht des ISP ist eine offensichtliche Rechtsverletzung. Was bedeutet das?

Eine offensichtliche Rechtsverletzung im Sinne des § 101 Abs. 2 S. 1 UrhG bedeutet, dass die tatsächlichen Umstände und die rechtliche Beurteilung so eindeutig sind, dass eine Rechtsverletzung bereits zu einem so hohen Grad feststeht, dass eine Fehlentscheidung ausgeschlossen erscheint.

Es muss also lediglich als sicher gelten, dass eine Urheberrechtsverletzung begangen worden ist. Es ist dabei absolut irrelevant, ob der Anschlussinhaber oder ein (unbekannter) Dritter sie verübt hat. Daher können auch Daten eines unbescholtenen Zugangsinhabers herausgegeben werden, dessen WLAN unberechtigt durch Dritte genutzt wird.

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VPS Film-Entertainment – Fist Flush

Dienstag, September 7th, 2010

Die VPS Film-Entertainment GmbH mahnt den Pornofilm „Fist Flush 5” über die Kanzlei Schulenberg und Schenk ab.

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Abmahnung Combat Zone Corp.

Dienstag, September 7th, 2010

Die Combat Zone Corp. mahnt über die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte ab. Aktuell geht es unter anderem um den Titel “Big Tit Cream Pie Filling”.

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Abmahnung Belrose International – Dr. Lomp

Montag, September 6th, 2010

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt für die Firma Belrose International BV den Film “Dr. Lomp – Part 2” ab.
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Abmahnung Tabu & Love Film GmbH – Mala Vita

Montag, August 2nd, 2010

Die Firma Tabu & Love Film GmbH mahnt über die Kanzlei Schulenberg und Schenk den Pornofilm “Mala Vita” ab.

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Abmahnung Kick Ass Pictures Inc

Montag, August 2nd, 2010

Die Kanzlei Schulenberg Schenk mahnt den Pornofilm “Petite Amateurs Vol. 8″ ab. Rechteinhaber ist die Firma Kick Ass Pictures Inc.

Gefordert wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 1298 EUR.

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