Posts Tagged ‘U+C’

Party- Sekt und Rudelbumsen 42 – Abmahnung durch U+C

Dienstag, Oktober 19th, 2010

Die Firma Purzel-Video GmbH lässt weiterhin durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte aus Regensburg Abmahnungen versenden, die nunmehr auch das Werk “Party- Sekt und Rudelbumsen 42″ betreffen.

Gefordert wird auch in deisem Schreiben eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Die dem Schreiben beigefügte Erklärung bezieht sich dabei auf das streitgegenständliche Werk.

Man sollte VOR einer Reaktion sehr genau überlegen, ob es sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung in der durch die abmahnende Seite vorgefassten Form abzugeben. Zumeist empfiehlt sich aus hiesiger Sicht ein anderes Vorgehen.

Die neben der Unterlassungserklärung geforderten Zahlungen könnten entsprechend eines Vorschlags in dem Abmahnschreiben gegen eine Zahlug in Höhe von 1.280,- Euroerledigt werden. Auch diesbezüglich sollte man prüfen, ob solche Ansprüche bestehen.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C für Multi Media Verlag GmbH – Hausfauen 14

Freitag, Oktober 1st, 2010

Der Film “Hausfrauen 14″ ist Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei U+C im Auftrage der Multi Media Verlag GmbH aus Dägeling versendet.

In dem Schreiben, mit denen dem Adressaten vorgeworfen wird, er habe den Film ohne Berechtigung öffentlich zugänglich gemacht, werden Unterlassungs- und Zahlungsforderungen aufgstellt.

Während zur Erfüllung der Unterlassungsforderung die Unterzeichnung der entsprechenden beigefügten Erklärung erfolgen soll, könnte demnach die Zahlungsforderung insgesamt durch Überweisung eines pauschalen Betrages in Höhe von 650,- Euro erfolgen.

Unserer Ansicht nach sollte man keine voreilige Unterschrift leisten.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C ist richtig schnell mit Abmahnungen, u.a. für Puaka

Freitag, September 17th, 2010

Die Bearbeitungszeiten bei der Kanzlei U+C sind inzwschen augenscheinlich sehr kurz. So wurden uns Abmahnungen vorgelegt, die nur eine Woche nach dem angeblichen Verstoß ausgesprochen worden sind.

Beispielhaft ist ein Fall betreffend des Filmwerks “Leckverkehr in Arsch und Fotze” zu nennen, der hier ebenfalls die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit sich bringt. Ebenfalls ist in dem Abmahnschreiben das Angebot der Erledigung auch der behaupteten Zahlungsforderungen gegen eine pauschale Zahlung in Höhe von 650,- Euro enthalten.

Informieren Sie sich, BEVOR Sie mit der abmahnenden Seite Kontakt aufnehmen:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800  100 41 04, Email: boenig@recht-freundlich.de

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neue Abmahnungen aus dem Hause U+C für DigiProtect

Montag, September 13th, 2010

Die Kanzkei Urmann und Collegen aus Regensbrug mahnt weiterhin für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Meiden mbH ab.

Hier erfahren Sie Näheres: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/uc-scheinbar-sehr-aktiv-fuer-digiprotect

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Confessions Of A Virgin 2010 – Abmahnung durch U+C

Freitag, September 3rd, 2010

Wie in den letzten Tagen mehrfach berichtet, hat die Kanzlei U+C bzw. haben die dort vertretenen Rechteinhaber offenbar eine Reihe weiterer Filme in die Liste der von Abmahnungen betroffenen Werke aufgenommen.

So haben wir aktuell wiederum eine Abmahnung mit dem Titel “Confessions Of A Virgin 2010″ vorgelegt bekommen. Der Rechteinhaber – die DigiProtect – verlangt über die Kanzlei U+C die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird auch hier – wie bei U+C schon üblich – eine Einigung über die behaupteten Zahlungsansprüche bei Zahlung in Höhe von 650,- Euro pauschal angeboten.

Wir raten grundsätzlich davon ab, eine von der Abmahnerseite vorgelegte strafbewehrte Unterlassugs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben, ohne dass man sich zuvor eingehend über die damit möglicherweise verbundenen Chancen und Risiken informiert hat.

Feil Rechtsanwälte

Tel. 0800/100 41 04

Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C mahnt für DBM Videovertrieb GmbH ab

Freitag, September 3rd, 2010

Der Titel eines aktuell in Abmahnungen in Bezug genommenen Filmwerks der DBM Videovertrieb GmbH lautet: “Du bist als Nächster dran“. Die Kanzlei U+C (Urmann und Collegen) aus Regensburg versendet derartige Abmahnungen und fordert den Adressaten damit auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Damit soll für den Rechteinhaber die “Gefahr” gebannt werden, dass es zu weiteren derartigen Rechtsverletzungen über den Anschluss des Adressaten kommt. Hier soll das entsprechende Werk unerlaubt öffentlich zugägnlich gemacht worden sein, wobei es sich um eine Urheberrechtsverletzung einerseits und gegebenenfalls um eine Straftat andererseits handeln könnte.

Die Zahlugsansprüche des Abmahners, der sowohl Aufwendungsersatz- als auch Schadensersatzansprüche geltend macht, sollen nach der Abmahnng mit einer Pauschalzahlug in Höhe von 650,- Euro abgegolten werden können.

Informieren Sie sich BEVOR Sie reagieren!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Magma swingt im Beachclub St. Tropez”, abgemahnt durch U+C

Donnerstag, September 2nd, 2010

Die Kanzlei U+C mahnt Verstöße gegen das Urheberrecht an dem Filmwerk “Magma swingt im Beachvlub St. Tropez” ab.

Mit dem Abmahnschreiben verlangt die Kanzlei U+C im Namen der Magmafilm GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet zudem einenVergleich an, wonach bei Zahlung in Höhe von 650,- Euro auch die Zahlungsansprüche der Abmahneseite erledigt werden könnten.

Wir raten davon ab, sich im Wege der Unterschrift unter der von der Kanzlei U+C vorformulierten Unterlassungserklärung auch zur Zahlung zu verpflichten. Auch die weiteren Punkte der Unterlassungserklärung sollten genauestens abgewogen werden, bevor man sich diesbezüglich verpflichtet.

Informieren Sie sich VOR einer Reaktion!

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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“Alte Feucht Fotzen” – abgemahnt durch U+C im Auftrage der BB Video GmbH

Donnerstag, September 2nd, 2010

Für die BB Video GmbH versendet die Kanzlei U+C aus Regensburg Abmahnungen, mit denen die Angeschriebenen auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Darüber hinaus werden jedoch auch Zahlungsnasprüche behauptet, die daraus resultieren sollen, dass der Abmahner in seinen ausschließelichen Rechten an dem Filmwerk “Alte Feucht Fotzen” verletzt sei. Hintergrund ist die Behauptung des Rechteinhabers, dass der nunmehr mit der Abmahnung in Anspruch Genommene das Filmwerk heruntergeladen und gleichzeitig wiederum zum Heruinterladen angeboten hätte.

Selbstverständlich ist dies nicht zulässig, wenn man nicht die notwendigen Rechte an dem Werk besitzt.

Darüber hinaus handelt es sich auch um eine mögliche Straftat nach dem Urheberrechtsgesetz und – im Fall eines pornografischen Films – auch um eine möglicherweise nach dem Strafgesetzbuch sztrafbare Handlung.

NIcht nur vor diesem Hintergrund der möglichen strafrechtlichen Konsequenzen sollte man sich möglichst eingehend über die möglichen Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken informieren BEVOR man reagiert. Dennoch sollte man die gesetzte Frist im Auge behalten, da im Zweifel die Möglichkeit besteht, dass der Adressat nach Ablauf der Frist auch gerichtlich in Anspruch genommen wird.

Informieren Sie sich:

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 4104, Email: boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung All Natural Titties, DigiProtect, U+C

Donnerstag, August 19th, 2010

Das Filmwerk “All Natural Titties” ist Gegenstand von Rechtsverletzungen durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen in Internettauschbörsen.

So behauptete es derzeit die Kanzlei U+C im Auftrage der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH und fordert in den entsprechenden Abmahnungen gleichzeitig zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Hinsichtlich der weitergehend behaupteten Zahlungsansprüche schlägt die Kanzlei U+C vor, dass man sich gegen eine einmalige Pauschalzahlung in Höhe von 650,- Euro einigen könne.

Wir raten davon ab, die von der Gegenseite angebotene Einigung einzugehen, ohne sich zuvor über andere mögliche Reaktionen und die damit verbundenen Chancen und Risiken zu informieren.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 /100 41 04, boenig@recht-freundlich.de

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Abmahnung Fox Holes 2, DigiProtect, U+C

Donnerstag, August 19th, 2010

Die Kanzlei U+C mahnt derzeit Verstöße gegen Rechte an dem Filmwerk “Fox Holes 2″ ab.

Mit der Abmahnung wird behauptet, dass über den Anschluss des Adressaten eine Rechtsverletzung derart stattgefunden habe, dass das pornografische Filmwerk in einer Tauschbörse, in dem P2P- Netzwerk “bitTorrent” öffentlich zugänglich gemacht worden sei, ohne die notwendigen Rechte hierzu zu haben.

Auch hier fällt wiederum auf, dass die Kanzlei U+C sehr zeitnah nach dem behaupteten Verstoß die Abmahnung versendet. Denkbar wäre in dieser Konstellation, dass die Rechteinhaberin eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten beantragt, da eine Frist zur Begründung der Eilbedürftigkeit wohl noch eingehalten werden könnte.

Der Abgemahnte wird dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung, die die Kanzlei U+C mit übersendet, zu unterzeichnen und eine pauschale Zahlung in Höhe von 650,- Euro zu leisten, um die Angelegenheit zu erledigen.

Wir raten davon ab, die von der Abmahnerseite vorgelegte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, bevor man sich eingehend über die Reaktionsmöglichkeiten und deren Chancen und Risiken informiert hat.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 4104, boenig@recht-freundlich.de

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