Rechte an dem Film “Das Beste aus die Ferkels 2″ ist Gegenstand von angeblichen Rechtsverletzungen, die von der Kanzlei U+C im Wege der Abmahnung gegenüber dem vermeintlichen Verletzer angezeigt werden.
Für die Silwa Filmvertriebs AG fordern deren Vertreter von dem Abgemahnten die UNterzeichnung einer Unterlassungserklärung, mit der – so man die von der abmahnenden Seite vorformulierte Erklärung nutzt – eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro versprochen wird, falls man zukünftig gegen die Unterlassungserklärung verstößt.
Daneben wird von dem Abgemahnten auch gefordert, dass dieser einen Betrag in Höhe von 650,- Euro zahlt, womit sodann alle Ansprüche aus dieser Sache abgegolten wären.
Wir raten davon ab, die von der abmahnenden Seite vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da man damit auch direkt zu weiteren Zahlungen verpflichtet wäre, wenn man sich nicht innerhalb der ebenfalls in der Abmahnung benannten Frist die benannte Pauschale bezahlt.
Gerne beraten wir Sie über Möglichkeiten und Risiken von verschiedenen Vorgehensweisen in dieser Situation.
Mehr Informationen zum Thema Abmahnungen erhalten Sie auch auf www.die-abmahnung.de und auf www.abmahnung-blog.de
Sie erreichen uns telefonisch unter: 0511 / 47 39 06 01 oder per Email an kanzlei(at)recht-freundlich.de
Feil Rechtsanwälte