Posts Tagged ‘Vergleich’

Negele Zimmel Greuter Beller für Ino Handel & Vertriebs GmbH

Dienstag, August 10th, 2010

Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller aus Augsburg mahnt solche angeblichen Verstöße ab, die Nutzungsrechte an dem Film “Alles Fotzen Ausser Mutti – Teil 5 – Muttis Von Nebenan!!!” betreffen sollen.

In derartigen Abmahnungen fordert der Rechteinhaber neben der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch die Zahlung von Aufwendungsersatz, der sich in den Anwaltskosten darstellen soll.

Alternativ wird das “Angebot” unterbreitet, sich im Vergleichswege zu einigen, womit die abmahnende Seite auf weitere Ansprüche verzichten würde, wenn eine Zahlug in Höhe von pauschal 710,- Euro geleistet wird.

Wir raten davon ab, ohne eingehende Information über Handlungsalternativen eine Unterlassungserklärung abzugeben und/ oder eine Zahlung an die Abmahnerseite zu leisten.

Man kann durch eine unbedachte Äußerung regelmäßig eine Reihe an möglichen Optionen vergeben.

Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800/1004104, Boenig@recht-freundlich.de

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Kanzlei Lihl mahnt für die Magmafilm GmbH ab

Montag, August 9th, 2010

In einer hier vorgelegten Abmahnung fordert die Rechtsanwaltskanzlei Lihl  die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet an, Ersatzansprüche gegen Zahlung in Höhe von 650,- Euro pauschal abzugelten.

Es geht dabei um den Film “Vollgewichste Gang Bang Schlampen 27″.

Bitte beachten Sie, dass wir nicht empfehlen, ohne weitere Information die von der abmahnenden Seite vorgelegte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben, da oftmals nicht klar ist, welche Folgen dies haben kann.

Wir informieren Sie zunächst unverbindlich und allgemein: Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 / 100 41 04.

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Private Specials – Cock Hungry Housewives

Mittwoch, April 21st, 2010

Der Film mit dem oben genannten Titel ist derzeit Gegenstand von Abmahnungen, die die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller im Namen der Fraserside Holdings Limited ausspricht.

Nähere Informationen erhaltenSie hier: http://www.die-abmahnung.de/wordpress/fraserside-holdings-limited-private-specials-cock-hungry-housewives

oder telefonisch unter: 0511/47390601 oder per Email: boenig@recht-freundlich.de

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U+C für Videorama, “Blonde Biester”, Fehler in der Unterlassungserklärung

Donnerstag, März 11th, 2010

Die Kanzlei U+C versendet derzeit unter anderem Abmahnungen, die Rechtsverletzungen bezogen auf Filmwerke der Produktionsfirma Videorama zum Gegenstand haben.
Aufgefallen ist hier eine Abmahnung, die den Film “Blonde Biester” betrifft, wobei die zugänglich gemachte Datei mit dem Titel “Vivian.Schmitt.Blonde.Biester.German.2009.XXX.DVDRiP.XviD-WDE benannt gewesen sein soll.
Der Adressat der Abmahnung soll eine Zahlng in Höhe von 650,- Euro leisten und eine Unterlassungserklärung abgeben.

Bitte unterschreiben Sie nicht ohne vorherige Beratung die von der Abmahnerseite vorgelegten Erklärungen!
Bei der in diesem Fall durch die abmanende Seite vorformulierten Unterlassungserklärung fällt auf, dass man sich zunächst zur Übernahme der Anwaltskosten nach einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000,- Euro, also insgesamt 911,80 Euro, verpflichtet, dass diese Zahlungspflicht jedoch entfällt, wenn man fristgerecht einen Betrag in Höhe von 650,- Euro bezahlt. Dass die diesbezügliche Frist allerdings VOR dem Erstellugsdatum der Abmahnung liegt, kann man auch nicht mehr fristgerecht zahlen und würde mithin die Ansprüche insgesamt anerkennen und im Endeffekt ggf. auch hierauf leisten müssen.

Dass allerdings die gesamte Abmahnung aufgrund dieses Fehlers unwirksam wäre, kann wohl nicht angenommen werden. Schließlich liegt hier nur ein solcher Fehler vor, der die Abgeltung der behaupteten Ansprüche gegen eine geringere als die im Übrigen erhobenen Forderungen ermöglichen würde.

Bitte achten Sie daher genauestens darauf, was Sie ggf. zu unterschreiben bereit wären und prüfen dies im Zweifel noch einmal ganz genau.
Eine Reaktion binnen der in der Abmahnung genannten Frist bleibt auch in einem solchen Fall wohl sinvoll.

Lassen Sie sich beraten:
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0511/47390601, Fax: 0511/47390609, Email: kanzlei(at)recht-freundlich.de

Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch hier:

www.abmahnung-blog.de

www.die-abmahnung.de

Ein beispielhaftes Angebot zur Abwehr von Ansprüchen aus Abmahnungen finden Sie hier:

http://www.shopanwalt.de/Abwehr-Abmahnung_detail_852_73.html

Gerne beraten wir Sie auch individuell und erstellen ein ebenso individuelles Angebot.

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Purzel- Video: Wiesnmuschis Sperma Nr. 2

Donnerstag, Dezember 31st, 2009

In einer uns vorgelegten Abmahnung geht es um das Filmwerk mit dem Titel “Wiesnmuschis Sperma Nr. 2″,  an welchem die Firma Purzel- Video GmbH die zur Abmahnung berechtigenden Rechte halten soll.

Die Abmahnung wurde durch die Kanzlei Auffenberg ausgesprochen und beinhaltet neben der Forderung nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung auch das “Angebot” eines Vergleiches gegen eine Zahlung in Höhe von 495,- Euro, wobei ein Betrag in Höhe von 395,- Euro als Schadensersatzsume und ein Betrag in Höhe von 100,- Euro als “reduzierter Satz” für die Anwaltskosten ausgewiesen ist.

Es kann nicht empfohlen werden, die Unterlassungserklärung, die dieser Abmahnung im Entwurf beigefügt war, ohne weiteres zu unterzeichnen. Hiermit würde man sich auch direkt zur Zahlung des entsprechenden “Vergleichsbetrages” verpflichten bzw. auch ggf. weitere Ansprüche anerkennen.

Lassen Sie sich beraten!

Sie erreichen uns wie folgt:

Feil Rechtsanwälte

Tel 0511 /47 39 06 01

Fax 0511 /47 39 06 09

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