Abmahnung der Firma Vivthomas.com – Video Lda. –
Donnerstag, April 1st, 2010Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt im Auftrage der oben genannten Firma angebliche Rechtsverletzungen an dem Filmwerk „Sex Tapes – Jo and Eve Angel“ ab, die dadurch begangen worden sein sollen, dass man das entsprechende Werk im Rahmen einer Tauschbörsennutzung Dritten öffentlich zugänglich gemacht habe.
Als Kompensation für diesen Verstoß soll der Adressat der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von insgesamt 715,00 € zahlen. Dieser Betrag soll als pauschaler Vergleichsbetrag binnen einer in der Abmahnung genannten Frist gezahlt werden.
Die daneben abzugebende strafbewehrte Unterlassungserklärung enthält neben dem Anerkenntnis der Zahlungsverpflichtung auch ein weitergehendes Anerkenntnis etwaig weiterhin bestehender Schadensersatzansprüche.
Aus diesem Grund können wir nicht dazu raten, die vorgelegte Unterlassungserklärung ohne Änderung zu unterzeichnen. Bei einer Änderung der Erklärung besteht jedoch die Gefahr, dass die Erklärung nicht mehr wirksam abgegeben wird.
Aus diesem Grund raten wir jedenfalls dazu, sich anwaltlich beraten zu lassen, bevor man hier gegenüber der abmahnenden Kanzlei selbst tätig wird.
Gerne helfen wir Ihnen weiter:
Feil Rechtsanwälte, Tel.: 0511/47390601, E-Mail: feil@recht-freundlich.de